Rubrik: Gesetz und Recht
(Treffer aus pharmind, Nr. 03, Seite 262 (2023))
Koch S
Das erweiterte Zulassungsprimat im Tierarzneimittelrecht / Folgen für die Therapiefreiheit des Tierarztes · Koch S · Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Düsseldorf
Die VO (EU) 2019/6 hat in Art. 106 Abs. 1 VO (EU) 2019/6, ergänzt durch § 39 Abs. 1 S. 1 TAMG, den Grundsatz „Anwenden wie zugelassen“ (sog. Zulassungsprimat) eingeführt. Die Zulassungsstudien und daraus folgende Vorgaben in den Fachinformationen berücksichtigen aber meist nicht die Besonderheiten bei der Therapie vorerkrankter oder älterer Tiere. Anerkannte Leitlinien und die etablierte veterinärmedizinische Praxis weichen daher z. T. von den Vorgaben der Fachinformationen ab.